Rechtssatz RS0051122
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051122
Entscheidungsdatum
14.02.1990
Rechtssatz
Dürfte nur ein Betriebsrat den Zentralbetriebsrat für das gesamte Unternehmen wählen, würde dies zu der der demokratischen Legitimation des Zentralbetriebsrates für das gesamte Unternehmen abträglichen Konsequenz führen, daß ein Betrieb - ohne daß dies durch eine innere Notwendigkeit geboten wäre - den anderen Betrieben durch Konstituierung eines Betriebsrates und die Wahl eines Zentralbetriebsrates aus Mitgliedern dieses Betriebsrates zuvorkommen und auf diese Weise die zentrale Belegschaftsvertretung auch für die anderen Betriebe für die Dauer von vier Jahren bestimmen könnte.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 370/89
Entscheidungstext OGH 14.02.1990 9 ObA 370/89
Veröff: SZ 63/19 = EvBl 1990/99 S 472 = ecolex 1990,370 = RdW 1990,352 = WBl 1990,238 = Arb 10846
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051122
Dokumentnummer
JJR_19900214_OGH0002_009OBA00370_8900000_001