Rechtssatz RS0051132
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051132
Entscheidungsdatum
04.12.1991
Rechtssatz
Für die Qualifikation einer Wohnung als Werkswohnung ist es zwar erforderlich, daß der Betriebsinhaber verfügungsberechtigt ist und daß ein Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis besteht, nicht aber, daß die Wohnung unter dem angemessenen Benützungsentgelt vergeben wird. Diese Möglichkeit ist lediglich fakulativ.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 212/91
Entscheidungstext OGH 04.12.1991 9 ObA 212/91
Veröff: JBl 1992,803 = Arb 10980 = RdW 1992,245 = ecolex 1992,259 = ecolex 1992,260
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0051132
Dokumentnummer
JJR_19911204_OGH0002_009OBA00212_9100000_002