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Rechtssatz RS0051233×

Rechtssatz RS0051233

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0051233

Geschäftszahl

9ObA21/89

Entscheidungsdatum

15.03.1989

Rechtssatz

Dem freigestellten Mitglied des Arbeiterbetriebsrates sind dann, wenn der Arbeitgeber die vergleichbaren Arbeitnehmer bei unveränderter Tätigkeit in das Angestelltenverhältnis (ex contractu) übernimmt, sämtliche den auf Grund ihrer Tätigkeit weiterhin vergleichbaren Arbeitnehmern - auch im Zusammenhang mit ihrer Übernahme in das Angestelltenverhältnis - gewährten finanziellen Vorteile im Rahmen des nach Paragraph 117, ArbVG fortzuzahlenden Entgeltes gleichfalls zu gewähren.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 21/89
    Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 21/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051233

Dokumentnummer

JJR_19890315_OGH0002_009OBA00021_8900000_001