Rechtssatz RS0051408
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051408
Entscheidungsdatum
31.08.1988
Rechtssatz
Bereitschaftsdienste, die außerhalb der normalen Arbeitszeit geleistet werden, sind Überstunden minderer Art. Für die Geltendmachung von Überstunden getroffene Verfallsbestimmung sind auch auf derartige Bereitschaftsdienste anzuwenden.Bereitschaftsdienste, die außerhalb der normalen Arbeitszeit geleistet werden, sind Überstunden minderer "Art". Für die Geltendmachung von Überstunden getroffene Verfallsbestimmung sind auch auf derartige Bereitschaftsdienste anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051408
Dokumentnummer
JJR_19880831_OGH0002_009OBA00186_8800000_002