Rechtssatz RS0051411
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051411
Entscheidungsdatum
27.02.2025
Rechtssatz
Eine Pastoralassistentin der römisch - katholischen Kirche, deren Tätigkeit fast ausschließlich in der Verkündigung und Verbreitung von Heilswahrheiten besteht, genießt gemäß § 132 Abs 4 Satz 1 ArbVG keinen betriebsverfassungsrechtlichen Schutz nach § 105 ArbVG, weil den die Eigenart des konfessionellen Zwecken dienenden Betriebes (Pfarre oder Diözese) entgegensteht.Eine Pastoralassistentin der römisch - katholischen Kirche, deren Tätigkeit fast ausschließlich in der Verkündigung und Verbreitung von Heilswahrheiten besteht, genießt gemäß Paragraph 132, Absatz 4, Satz 1 ArbVG keinen betriebsverfassungsrechtlichen Schutz nach Paragraph 105, ArbVG, weil den die Eigenart des konfessionellen Zwecken dienenden Betriebes (Pfarre oder Diözese) entgegensteht.
Entscheidungstexte
- 14 ObA 29/87
Entscheidungstext OGH 06.05.1987 14 ObA 29/87
Veröff: SZ 60/80 = Arb 10665
- 9 ObA 156/08v
Entscheidungstext OGH 28.01.2009 9 ObA 156/08v
Vgl auch; Beisatz: Hier: Lehrer an Islamischer Religionspädagogischer Akademie. (T1); Beisatz: Die Auffassung, nur für die unmittelbare Verbreitung von Heilswahrheiten zuständige Personen seien als Tendenzträger zu qualifizieren, ist zu eng. (T2); Beisatz: Aus dem Tendenzschutz nach § 132 ArbVG folgt, dass der österreichische Gesetzgeber den Kirchen und Religionsgesellschaften nicht nur in dem unmittelbar konfessionellen Zwecken dienenden Kernbereich, sondern auch bezüglich der konfessionellen Schulen im Rahmen der ihnen in § 15 StGG gewährleisteten Autonomie die Beurteilung überlässt, ob die Weiterbeschäftigung eines Lehrers aus der Sicht der mit der Erziehungseinrichtung verfolgten ideellen Zwecke tragbar ist. (T3)
- 8 ObA 58/24y
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 27.02.2025 8 ObA 58/24y
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051411
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2025
Dokumentnummer
JJR_19870506_OGH0002_014OBA00029_8700000_007