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Rechtssatz RS0051457

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0051457

Geschäftszahl

4Ob4/94

Entscheidungsdatum

25.01.1994

Rechtssatz

Paragraph eins, Absatz 3, AMG zählt auf, welche Produkte, die unter die - extrem weite - Begriffsbestimmung des Paragraph eins, Absatz eins, AMG fallen, dennoch keine Arzneimittel sind. Daß ein Produkt gleichzeitig unter mehrere Ausnahmetatbestände fällt, ist durchaus denkmöglich, schließen sich doch die einzelnen Begriffe nicht unbedingt aus. Repellents fallen nach dem oben Gesagten bei zwangsloser Auslegung sowohl unter Ziffer 3, als auch unter Ziffer 8,

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 4/94
    Entscheidungstext OGH 25.01.1994 4 Ob 4/94
    Veröff: SZ 67/11

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051457

Dokumentnummer

JJR_19940125_OGH0002_0040OB00004_9400000_004