Rechtssatz RS0051495
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051495
Entscheidungsdatum
09.06.1993
Rechtssatz
In betriebsratspflichtigen Betrieben ohne Betriebsrat ersetzt das Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers die Möglichkeiten der fehlenden Arbeitnehmervertretung. Die Ausnahmen vom Geltungsbereich der Betriebsverfassung und damit vom allgemeinen Kündigungsschutz, insbesondere wegen der geringen Größe der Betriebe, sind sachlich begründet. Der Gefahr, daß der Betriebsrat einer Kündigung aus unsachlichen Motiven zustimmt, läßt sich nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen durch Annahme der Nichtigkeit der Zustimmungserklärung begegnen (§ 879 ABGB).In betriebsratspflichtigen Betrieben ohne Betriebsrat ersetzt das Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers die Möglichkeiten der fehlenden Arbeitnehmervertretung. Die Ausnahmen vom Geltungsbereich der Betriebsverfassung und damit vom allgemeinen Kündigungsschutz, insbesondere wegen der geringen Größe der Betriebe, sind sachlich begründet. Der Gefahr, daß der Betriebsrat einer Kündigung aus unsachlichen Motiven zustimmt, läßt sich nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen durch Annahme der Nichtigkeit der Zustimmungserklärung begegnen (Paragraph 879, ABGB).
VfGH vom 05.12.1983, B 370/83 - 7 und vom 23.02.1985, B 517/84 - 11; Veröff: DRdA 1985,283 (Floretta)
Entscheidungstexte
- 9 ObA 63/87
Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObA 63/87
Ähnlich; nur: In betriebsratspflichtigen Betrieben ohne Betriebsrat ersetzt das Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers die Möglichkeiten der fehlenden Arbeitnehmervertretung. Die Ausnahmen vom Geltungsbereich der Betriebsverfassung und damit vom allgemeinen Kündigungsschutz, insbesondere wegen der geringen Größe der Betriebe, sind sachlich begründet. (T1) Veröff: SZ 60/145 = WBl 1987,282 = ZAS 1988/9 S 95 (Schnorr) = RdW 1987,379
- 9 ObA 105/93
Entscheidungstext OGH 09.06.1993 9 ObA 105/93
Auch; nur T1; Beisatz: § 48 ASGG (T2) Veröff: EvBl 1994/18 S 98
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0051495
Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_009OBA00063_8700000_008