Rechtssatz RS0051752
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0051752
Entscheidungsdatum
10.09.1985
Rechtssatz
Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jahrelang eine Funktionszulage, welche zumindest teilweise zur Abdeckung von Überstundenleistungen bestimmt war und ist ihm aus den monatlichen Überstundennachweisen die Anzahl der Überstunden bekannt, ist es Sache des Arbeitnehmers in geeigneter Weise darüber zu unterrichten, ob die tatsächlich geleisteten Überstunden durch das - in Form der Funktionszulage - gezahlte Pauschale abgedeckt waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0051752
Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00066_8400000_005