Rechtssatz RS0052206
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052206
Entscheidungsdatum
28.04.1993
Rechtssatz
Nur eine solche Person ist in einem jenem des Klienten entgegengesetzten Interesse "beteiligt", die dieses ihr Interesse auch in einer den Gegenstand der anwaltlichen Leistung gemäßen Weise betätigt, in einem formellen Verfahren also auch als Verfahrensbeteiligter auftritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052206
Dokumentnummer
JJR_19930428_OGH0002_0060OB00543_9300000_001