Rechtssatz RS0052351
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052351
Entscheidungsdatum
21.12.1965
Rechtssatz
Ursprüngliche Verfügungsberechtigung und Zeichnungsberechtigung über ein Bankkonto nach den AGBKr. Die Erklärung eines von mehreren Kontoinhabern, er sei aus der die Kontobezeichnung bildenden Firma ausgeschieden und besitze keine Zeichnungsberechtigung mehr über das Konto, kann nur als Übertragung aller Verfügungsrechte über das Konto auf die anderen Kontoinhaber verstanden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0052351
Dokumentnummer
JJR_19651221_OGH0002_0080OB00283_6500000_002