Rechtssatz RS0052373
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052373
Entscheidungsdatum
05.07.1989
Rechtssatz
Nach Pkt 4 der AGBKr sind nur der Kontoinhaber, nicht aber der Zeichnungsberechtigte zur Erteilung und zum Entzug von Zeichnungsberechtigungen über das Konto berechtigt. Bestellt ein bloßer Zeichnungsberechtigter trotzdem einen weiteren Zeichnungsberechtigten, sind dessen Verfügungen über das Konto dem Kontoinhaber gegenüber nicht wirksam, weil die Erteilung einer Unterzeichnungsberechtigung von der Befugnis des Zeichnungsberechtigten nicht umfaßt ist.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 552/89
Entscheidungstext OGH 05.07.1989 2 Ob 552/89
Veröff: ÖBA 1990,135 = RdW 1989,360
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0052373
Dokumentnummer
JJR_19890705_OGH0002_0020OB00552_8900000_001