Rechtssatz RS0052404
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052404
Entscheidungsdatum
04.12.1986
Rechtssatz
Ein Rückforderungsanspruch der Bauarbeiterurlaubskasse gegen den Arbeitgeber und der aus einem gegen § 28 Abs 2 BArbUG verstoßenden Vorgehen abgeleitete Ersatzanspruch gegen das Geldinstitut bestehen aus unterschiedlichen Rechtsgründen selbständig nebeneinander und sind nur insoweit miteinander verbunden, als durch tatsächliche Rückzahlungen seitens des Arbeitgebers eine Minderung des Nachteiles eintritt, für den das Geldinstitut der Bauarbeiterurlaubskasse einzustehen hat.Ein Rückforderungsanspruch der Bauarbeiterurlaubskasse gegen den Arbeitgeber und der aus einem gegen Paragraph 28, Absatz 2, BArbUG verstoßenden Vorgehen abgeleitete Ersatzanspruch gegen das Geldinstitut bestehen aus unterschiedlichen Rechtsgründen selbständig nebeneinander und sind nur insoweit miteinander verbunden, als durch tatsächliche Rückzahlungen seitens des Arbeitgebers eine Minderung des Nachteiles eintritt, für den das Geldinstitut der Bauarbeiterurlaubskasse einzustehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0052404
Dokumentnummer
JJR_19861204_OGH0002_0060OB00678_8500000_003