Rechtssatz RS0052500
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052500
Entscheidungsdatum
28.06.1995
Rechtssatz
Diese Regelung ist auch auf eine ohne gesetzliche oder kollektivvertragliche Verpflichtung gezahlte "freiwillige" Abfertigung anzuwenden, wobei für die Günstigkeit die damalige Rechtslage maßgeblich ist. Die Konsumationsklausel ist auf jene Zeiten zu beziehen, die für die seinerzeitige Abfertigung - nach der damaligen Rechtslage - notwendig waren (siehe DRdA 1992/15
diesbezüglich zustimmend in Pkt 1 seiner Anmerkung Grießer = JBl
1991,809 = EvBl 1992/37; RdW 1992,120).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0052500
Dokumentnummer
JJR_19950628_OGH0002_009OBA00060_9500000_001