Rechtssatz RS0052897
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052897
Geschäftszahl
9ObA242/88 (9ObA243/88 - 9ObA245/88)
Entscheidungsdatum
12.10.1988
Rechtssatz
Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß § 9 Abs 4 BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des § 14 Abs 2 BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab.Teilt der Lehrberechtigte seinen Lehrlingen gemäß Paragraph 9, Absatz 4, BAG das Ende ihrer Lehrverhältnisse unter Berufung auf den Endigungsgrund des Paragraph 14, Absatz 2, BAG wegen "Betriebsauflösung" mit, gibt er damit keine (unzulässige) auf die vorzeitige Beendigung der Lehrverhältnisse gerichtete Willenserklärung, sondern lediglich eine - wenn auch rechtsirrige - Wissenserklärung ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0052897
Dokumentnummer
JJR_19881012_OGH0002_009OBA00242_8800000_002