Rechtssatz RS0052918
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0052918
Entscheidungsdatum
11.11.1987
Rechtssatz
Die Erfüllung von Aufgaben nach § 51 Abs 3 SchUG fällt in den Schutzbereich des BSG. Bei einer angeordneten Brandschutzübung hat daher der Bund den Schutz eines eine Klasse beaufsichtigenden Lehrers zu gewährleisten.Die Erfüllung von Aufgaben nach Paragraph 51, Absatz 3, SchUG fällt in den Schutzbereich des BSG. Bei einer angeordneten Brandschutzübung hat daher der Bund den Schutz eines eine Klasse beaufsichtigenden Lehrers zu gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0052918
Dokumentnummer
JJR_19871111_OGH0002_0010OB00035_8700000_006