Rechtssatz RS0053631
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053631
Entscheidungsdatum
19.10.1994
Rechtssatz
Wertänderungen, die sich aus einer Änderung der Marktverhältnisse oder infolge Änderung der rechtlichen Qualität des Grundstückes, insbesondere einer Änderung der Flächenwidmung, ergeben, sind zumindest dann nicht zu berücksichtigen, wenn die festgehaltene Widmungsentwicklung auch dann eingetreten wäre, wenn die verfahrensgegenständliche Rückabwicklungsfläche nie enteignet worden wäre, sondern nur die letztlich tatsächlich für die Autobahn benötigte Grundstücksfläche.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053631
Dokumentnummer
JJR_19941019_OGH0002_0070OB00553_9400000_001