Rechtssatz RS0053983
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053983
Entscheidungsdatum
27.09.1988
Rechtssatz
Unter "Freihandverkauf", "Verkauf aus freier Hand" oder "freihändigem" Verkauf wird nur der nicht in öffentlicher Versteigerung, sondern auf Grund freier Übereinkunft zustande kommende Verkauf einer verpfändeten, gepfändeten oder im Wege des Selbsthilfeverkaufs zu veräußernden beweglichen Sache verstanden. Dem entspricht auch der Sprachgebrauch des Gesetzgebers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0053983
Dokumentnummer
JJR_19880927_OGH0002_0040OB00063_8800000_001