Rechtssatz RS0053989
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0053989
Entscheidungsdatum
10.10.1989
Norm
BGB §1221
EVHGB Art8 Nr14
Rechtssatz
Die Freihandverkauf von Waren mit einem Börsenpreis oder Marktpreis um einen Preis, der unter dem "laufenden Preis" liegt, verstößt nicht schlechthin gegen § 1221 BGB.Die Freihandverkauf von Waren mit einem Börsenpreis oder Marktpreis um einen Preis, der unter dem "laufenden Preis" liegt, verstößt nicht schlechthin gegen Paragraph 1221, BGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0053989
Dokumentnummer
JJR_19891010_OGH0002_0040OB00083_8900000_002