Rechtssatz RS0054043
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054043
Entscheidungsdatum
07.09.1993
Rechtssatz
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des § 204 Abs 3 ASVG. Die unterschiedliche Behandlung von selbständig Erwerbstätigen und etwa Arbeitern und Angestellten in bezug auf den Leistungsanfall in der gesetzlichen Unfallversicherung ist offensichtlich in tatsächlichen Unterschieden der Erwerbssituation dieser Personengruppen begründet und damit nicht willkürlich.Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bestimmung des Paragraph 204, Absatz 3, ASVG. Die unterschiedliche Behandlung von selbständig Erwerbstätigen und etwa Arbeitern und Angestellten in bezug auf den Leistungsanfall in der gesetzlichen Unfallversicherung ist offensichtlich in tatsächlichen Unterschieden der Erwerbssituation dieser Personengruppen begründet und damit nicht willkürlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0054043
Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_010OBS00229_9200000_001