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Rechtssatz RS0054126×

Rechtssatz RS0054126

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0054126

Geschäftszahl

6Ob632/89 (6Ob633/89)

Entscheidungsdatum

13.12.1990

Norm

code civil Frankreich Art913 ff: code civil Frankreich Art1003 ff

Rechtssatz

Die Deszendenten, aber auch andere Familienangehörige, soweit letztere zur gesetzlichen Erbfolge berufen sind, sind am Nachlaß unmittelbar in Form eines materiellen Noterbrechtes beteiligt. Die Pflichterben sind in Wahrheit die einzigen Erben ("Pflichterben"), denen eine bestimmte Quote des Nachlasses ("reserve") vorbehalten bleibt, die bei drei oder mehreren Kindern drei Viertel des Nachlasses beträgt. Nur über die Restquote ("quotite disponible") kann der Erblasser mittels Testaments in Form von Legaten verfügen. Das Legat kann ein Universallegat, ein Erbteillegat oder ein Stücklegat sein.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 632/89
    Entscheidungstext OGH 13.12.1990 6 Ob 632/89

Schlagworte

*F*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0054126

Dokumentnummer

JJR_19901213_OGH0002_0060OB00632_8900000_006