Rechtssatz RS0054126
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054126
Geschäftszahl
6Ob632/89 (6Ob633/89)
Entscheidungsdatum
13.12.1990
Norm
code civil Frankreich Art913 ff: code civil Frankreich Art1003 ff
Rechtssatz
Die Deszendenten, aber auch andere Familienangehörige, soweit letztere zur gesetzlichen Erbfolge berufen sind, sind am Nachlaß unmittelbar in Form eines materiellen Noterbrechtes beteiligt. Die Pflichterben sind in Wahrheit die einzigen Erben ("Pflichterben"), denen eine bestimmte Quote des Nachlasses ("reserve") vorbehalten bleibt, die bei drei oder mehreren Kindern drei Viertel des Nachlasses beträgt. Nur über die Restquote ("quotite disponible") kann der Erblasser mittels Testaments in Form von Legaten verfügen. Das Legat kann ein Universallegat, ein Erbteillegat oder ein Stücklegat sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0054126
Dokumentnummer
JJR_19901213_OGH0002_0060OB00632_8900000_006