Rechtssatz RS0054181
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054181
Entscheidungsdatum
28.11.1985
Rechtssatz
Begehren auf Schadenersatz und Vertragsrücktritt führen zu einer Liquidierung des Vertragsverhältnisses. Ersichtlicher Zweck des § 326 BGB ist es, dem vertragstreuen Teil die Möglichkeit zu eröffnen, sich von seinem vertragsuntreuen Partner zu lösen.Begehren auf Schadenersatz und Vertragsrücktritt führen zu einer Liquidierung des Vertragsverhältnisses. Ersichtlicher Zweck des Paragraph 326, BGB ist es, dem vertragstreuen Teil die Möglichkeit zu eröffnen, sich von seinem vertragsuntreuen Partner zu lösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0054181
Dokumentnummer
JJR_19851128_OGH0002_0070OB00659_8500000_006