Rechtssatz RS0054462
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054462
Entscheidungsdatum
22.12.1994
Rechtssatz
Erfolgte die Schadenszuführung nicht bei Erfüllung der den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag treffenden Verpflichtungen, sondern bei Verfolgung eigener Interessen des Arbeitnehmers - Schwarzfahrt mit einem Dienstfahrzeug - kommt die Anwendung des DHG nicht in Betracht. (§ 48 ASGG).Erfolgte die Schadenszuführung nicht bei Erfüllung der den Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag treffenden Verpflichtungen, sondern bei Verfolgung eigener Interessen des Arbeitnehmers - Schwarzfahrt mit einem Dienstfahrzeug - kommt die Anwendung des DHG nicht in Betracht. (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0054462
Dokumentnummer
JJR_19890419_OGH0002_009OBA00049_8900000_004