Rechtssatz RS0054564
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054564
Entscheidungsdatum
25.04.1990
Norm
DO ÖBB idF BGBl 1974/298 §9 Abs1
Rechtssatz
Durch die Aufzählung der Zulagen ist das "Monatsentgelt" der Lohnbediensteten ähnlich wie der Monatsbezug der Bundesbahnbeamten in § 6 Abs 2 BBO klar definiert; es ist ein eindeutig bestimmter Begriff und nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff (9 Ob A 320/89).Durch die Aufzählung der Zulagen ist das "Monatsentgelt" der Lohnbediensteten ähnlich wie der Monatsbezug der Bundesbahnbeamten in Paragraph 6, Absatz 2, BBO klar definiert; es ist ein eindeutig bestimmter Begriff und nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff (9 Ob A 320/89).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0054564
Dokumentnummer
JJR_19900425_OGH0002_009OBA00103_9000000_001