Rechtssatz RS0054600
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054600
Entscheidungsdatum
12.07.1989
Norm
DO 1962 für die Spitalärzte in den Krnt Landes - Kranken - . Heil - und Pflegeanstalten §15
Rechtssatz
Die Voraussetzungen, unter denen nach dem Wortlaut des § 15 DO und insbesondere dem Zweck, der mit dieser Bestimmung verfolgt wird, der Abfertigungsanspruch zusteht, werden durch die Auflösung des Dienstverhältnisses als angestellter Spitalsarzt auch dann erfüllt, wenn bisher nebenberuflich in bescheidenem Ausmaß eine Privatpraxis betrieben wurde. (§ 48 ASGG).Die Voraussetzungen, unter denen nach dem Wortlaut des Paragraph 15, DO und insbesondere dem Zweck, der mit dieser Bestimmung verfolgt wird, der Abfertigungsanspruch zusteht, werden durch die Auflösung des Dienstverhältnisses als angestellter Spitalsarzt auch dann erfüllt, wenn bisher nebenberuflich in bescheidenem Ausmaß eine Privatpraxis betrieben wurde. (Paragraph 48, ASGG).
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0054600
Dokumentnummer
JJR_19890712_OGH0002_009OBA00123_8900000_002