Rechtssatz RS0055123
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055123
Entscheidungsdatum
05.12.1990
Rechtssatz
Auch eine den Richtlinien des § 59 Abs 5 DO.A widersprechende Überstundenpauschalierung (Berechnungsgrundlage durchschnittliche Verwendung im Außendienst nach Tagen) kann schlüssig Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge werden und ist - ohne Widerrufsvorbehalt - nicht einseitig durch den Arbeitgeber widerrufbar. (§ 48 ASGG)Auch eine den Richtlinien des Paragraph 59, Absatz 5, DO.A widersprechende Überstundenpauschalierung (Berechnungsgrundlage durchschnittliche Verwendung im Außendienst nach Tagen) kann schlüssig Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge werden und ist - ohne Widerrufsvorbehalt - nicht einseitig durch den Arbeitgeber widerrufbar. (Paragraph 48, ASGG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0055123
Dokumentnummer
JJR_19901205_OGH0002_009OBA00206_9000000_001