Rechtssatz RS0055793
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055793
Entscheidungsdatum
05.07.1976
Rechtssatz
Das Vollmachtsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten hat sich auf ein persönliches Vertrauensverhältnis zu gründen. Wenn das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn eine Interessenkollision bei Vertretung mehrer Klienten zu befürchten ist, dann ist der Rechtsanwalt verpflichtet, das Vollmachtsverhältnis zu beenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0055793
Dokumentnummer
JJR_19760705_OGH0002_000BKD00011_7500000_001