Rechtssatz RS0056092
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056092
Geschäftszahl
10ObS376/02w
Entscheidungsdatum
27.04.2004
Rechtssatz
Mangels internationaler Vereinbarungen (Staatsverträge) und auch nationaler Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, bestimmt sich die Zulässigkeit und Form der Zustellung von Schriftstücken österreichischer Behörden ins Ausland nach der internationalen Übung, das heißt danach, ob und gegebenenfalls welche Form der Zustellung der betreffende ausländische Staat auf seinem Gebiet üblicherweise ohne Protest zulässt und damit stillschweigend seine Zustimmung zu diesem Vorgehen zum Ausdruck bringt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0056092
Dokumentnummer
JJR_20040427_OGH0002_010OBS00376_02W0000_001