Rechtssatz RS0056837
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056837
Geschäftszahl
6Ob389/59; 1Ob132/12m
Entscheidungsdatum
11.10.2012
Rechtssatz
Unter Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft im Sinne des § 51 EheG ist ein Dauerzustand zu verstehen, soweit ein solcher bei der Natur des Menschenlebens denkbar ist; die Möglichkeit einer bald vorübergehenden, wenn nicht geradezu flüchtigen geistigen Berührung genügt nicht.Unter Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft im Sinne des Paragraph 51, EheG ist ein Dauerzustand zu verstehen, soweit ein solcher bei der Natur des Menschenlebens denkbar ist; die Möglichkeit einer bald vorübergehenden, wenn nicht geradezu flüchtigen geistigen Berührung genügt nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0056837
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012
Dokumentnummer
JJR_19591125_OGH0002_0060OB00389_5900000_001