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Entscheidung 1 Ob 132/12m×

Entscheidung 1 Ob 132/12m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0056428 Rechtssatz 23.05.1956Zivilrecht
Verletzung der Unterhaltungspflicht ist grundsätzlich eine Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG.
RS0056646 Rechtssatz 19.04.1988Zivilrecht
Kann im Fall der Scheidung Unterhalt nach Billigkeit im Sinne des § 69 Abs 3 EheG zugesprochen werden, begründet eine solche Beschränkung des Unterhaltsanspruchs keine Härte im Sinne des § 54 EheG.
RS0056662 Rechtssatz 07.11.1956Zivilrecht
Eine außergewöhnliche Härte im Sinne des § 54 EheG wird nur selten anzunehmen sein.
RS0056694 Rechtssatz 01.06.1967Zivilrecht
Die Anwendung der Härteklausel des § 54 EheG muß einen Ausnahmefall bilden, weil eine der geistigen Gemeinschaft entbehrende Ehe im Regelfall ihres sittlichen Gehaltes beraubt sein wird.
RS0056820 Rechtssatz 28.08.1990Zivilrecht
Bei der Zukunftsprognose kann es nur darauf ankommen, welche künftige Entwicklung absehbar eintreten wird. Es kann wohl nie eine solche nach Heilung ausgeschlossen werden; kann aber eine solche nach Lage der konkreten Umstände in übersehbarer Zeit nicht erw …
RS0056834 Rechtssatz 02.10.1963Zivilrecht
Der Begriff Geisteskrankheit ist nicht im medizinischen Sinn zu verstehen, es kommt vielmehr darauf an, ob durch eine Krankheit, mag es auch eine organische sein, eine schwere Regelwidrigkeit des geistigen Zustandes verursacht wird.
RS0056837 Rechtssatz 25.11.1959Zivilrecht
Unter Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft im Sinne des § 51 EheG ist ein Dauerzustand zu verstehen, soweit ein solcher bei der Natur des Menschenlebens denkbar ist; die Möglichkeit einer bald vorübergehenden, wenn nicht geradezu flüchtigen geistige …
RS0056853 Rechtssatz 24.01.1985Zivilrecht
Einem auf § 51 EheG gestützten Scheidungsbegehren kann in Ansehung der Auflösung des Ehebandes selbst die sogenannte Härteklausel nach § 54 EheG dann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG …
RS0057230 Rechtssatz 24.01.1985Zivilrecht
Mit einem Schuldausspruch nach § 61 Abs 2 EheG kann nach seinen Voraussetzungen (Scheidung aus anderen als Verschuldensgründen) der Sache nach immer nur ein rechtlich erhebliches Verschulden der klagenden Partei, also in diesem Sinne ein "Alleinverschulden" …
RS0110049 Rechtssatz 20.05.1998Zivilrecht
Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag, die Revision "nach § 502 ZPO idF Art VII Z 36 WGN 1997" zuzulassen, ist verfehlt, weil in Streitigkeiten über die Scheidung (§ 49 Abs 2 Z 2b JN, § 502 Abs 5 Z 1 ZPO), wenn das Berufungsgericht ausgesprochen hat …