Rechtssatz RS0056981
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056981
Entscheidungsdatum
23.02.2006
Rechtssatz
Der Begriff "häusliche Gemeinschaft" ist auch bei verheirateten, gemeinsam tätigen Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei unselbständig berufstätigen Eheleuten; rein geschäftliche Kontakte der Eheleute können daher nicht dem Begriff "Wirtschaftsgemeinschaft" - von Eheleuten - unterstellt werden.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 1594/95
Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 1594/95
- 8 Ob 21/06f
Entscheidungstext OGH 23.02.2006 8 Ob 21/06f
nur: Der Begriff "häusliche Gemeinschaft" ist auch bei verheirateten, gemeinsam tätigen Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei unselbständig berufstätigen Eheleuten. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0056981
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2021
Dokumentnummer
JJR_19950529_OGH0002_0010OB01594_9500000_004