Rechtssatz RS0057179
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057179
Entscheidungsdatum
23.06.1995
Rechtssatz
Einem Großelternteil ist die Belastung oder Verwertung seiner Liegenschaft (Grundstücksanteile) zur Erfüllung seiner subsidiären Unterhaltspflicht dann nicht zumutbar, wenn ihm in absehbarer Zeit keine Einnahmen zur Verfügung stehen, um einen Hypothekarkredit wieder abzutragen und darüber hinaus damit gerechnet werden muß, daß er die Liegenschaft, auf der sie wohnt, verlieren könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057179
Dokumentnummer
JJR_19950623_OGH0002_0010OB00553_9500000_001