Rechtssatz RS0057208
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057208
Entscheidungsdatum
23.06.1995
Rechtssatz
Wird während eines bereits anhängigen Rechtsstreits nach Wegfall eines die verfügte Unterbrechung bewirkenden Unterbrechungsgrundes ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe (unter Beigebung eines Rechtsanwalts) gestellt, so bewirkt dieser Antrag die Unterbrechung der noch laufenden Verjährung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0057208
Dokumentnummer
JJR_19950623_OGH0002_0010OB00561_9500000_001