Rechtssatz RS0057313
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057313
Entscheidungsdatum
13.07.1994
Rechtssatz
Bei der Abgrenzung zwischen Gebrauchsvermögen und Ersparnis kommt es auf den tatsächlichen Gebrauch an. Liegt ein solcher - zum Unterschied von Eigentum oder Besitz als bloße Wertanlage - vor, so fällt die Sache unter den Begriff des Gebrauchsvermögens und nicht bzw nicht auch unter den Begriff der Ersparnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0057313
Dokumentnummer
JJR_19940713_OGH0002_0070OB00585_9400000_002