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Rechtssatz RS0057470

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0057470

Geschäftszahl

8Ob568/92

Entscheidungsdatum

25.03.1993

Rechtssatz

Sind auf einer Eigentumswohnung, die Ehewohnung ist, zugunsten des Unternehmens eines Ehegatten Betriebsmittelkredite hypothekarisch sichergestellt, ist die Ehewohnung in das Aufteilungsverfahren miteinzubeziehen; für die Berechnung allfälliger Ausgleichszahlungen ist aber nicht vom gesamten Wert der Eigentumswohnung auszugehen, vielmehr ist ihr Wert um den zugunsten des Unternehmens des einen Gatten aufgenommenen noch aushaftenden Hypothekarkredit zu vermindern, weil sie mit dem hypothekarisch sichergestellten Betrag dem Unternehmen gewidmet ist.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 568/92
    Entscheidungstext OGH 25.03.1993 8 Ob 568/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0057470

Dokumentnummer

JJR_19930325_OGH0002_0080OB00568_9200000_001