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Rechtssatz RS0057720×

Rechtssatz RS0057720

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0057720

Entscheidungsdatum

26.09.2018

Rechtssatz

Ein Grundstück muß als dem Unternehmen gewidmet und daher als Sache angesehen werden, die zu einem Unternehmen gehört, wenn es nach der Absicht der Ehegatten zugekauft wurde, um den landwirtschaftlichen Betrieb zu erweitern, der vom Mann allein oder von beiden Ehegatten gemeinsam geführt wurde, wenn dann auch noch tatsächlich während der ehelichen Lebensgemeinschaft die landwirtschaftliche Nutzung erfolgte. Daran ändert es nichts, wenn im Zuge der Ehekrise ein Ehegatte (Eigentümer) seine Widmungserklärung widerruft oder versucht, dem anderen Teil das betrieblich genutzte Grundstück zu entziehen. Nur die einvernehmliche Ausgliederung aus dem Unternehmen während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft (Paragraph 81, Absatz 2, EheG) könnte dazu führen, daß die Liegenschaft als reine Wertanlage nicht mehr von der Herausnahme aus dem aufzuteilenden ehelichen Gebrauchsvermögen und der ehelichen Ersparnisse durch Paragraph 82, Absatz eins, Ziffer 3, EheG betroffen ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 510/89
    Entscheidungstext OGH 15.03.1989 3 Ob 510/89
  • 3 Ob 553/90
    Entscheidungstext OGH 28.11.1990 3 Ob 553/90
    nur: Nur die einvernehmliche Ausgliederung aus dem Unternehmen während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft (§ 81 Abs 2 EheG) könnte dazu führen, daß die Liegenschaft als reine Wertanlage nicht mehr von der Herausnahme aus dem aufzuteilenden ehelichen Gebrauchsvermögen und der ehelichen Ersparnisse durch § 82 Abs 1 Z 3 EheG betroffen ist. (T1)
  • 7 Ob 23/09x
    Entscheidungstext OGH 03.06.2009 7 Ob 23/09x
    Auch
  • 1 Ob 107/18v
    Entscheidungstext OGH 26.09.2018 1 Ob 107/18v
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0057720

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2018

Dokumentnummer

JJR_19890315_OGH0002_0030OB00510_8900000_003