Rechtssatz RS0057739
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057739
Entscheidungsdatum
15.05.1990
Rechtssatz
Wenn das Gericht dem im Verfahren erstatteten Naturalteilungsvorschlag der Antragstellerin (hier: Einräumung der Dienstbarkeit der Wohnung an der bisherigen Ehewohnung) nicht folgt, hat es von Amts wegen zu prüfen, ob und in welcher Höhe ihr zwecks Erzielung eines billigen Aufteilungsergebnisses eine Ausgleichszahlung gebührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0057739
Dokumentnummer
JJR_19900515_OGH0002_0050OB00563_9000000_001