Rechtssatz RS0057761
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057761
Geschäftszahl
7Ob110/56; 5Ob349/59; 1Ob205/59; 8Ob92/64; 6Ob118/64; 8Ob273/65; 1Ob1594/95; 9Ob94/99b
Entscheidungsdatum
15.04.1999
Rechtssatz
Wenn die Beklagte unter Berufung auf die alleinige Schuld des Klägers die Abweisung der Klage fordert, so ergibt sich daraus unzweifelhaft, daß sie dem auf § 55 EheG gegründeten Scheidungsbegehren des Klägers nicht bloß widersprechen, sondern damit zugleich die Schuldigerklärung des Klägers für den Fall beantragen wollte, daß ihr Widerspruch nicht beachtet und die Ehe geschieden wird. Bei dieser Sachlage hegt das Revisionsgericht keine Bedenken, in dem Antrag der Beklagten auf Klagsabweisung einen Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG zu erblicken, in dem zugleich auch ein Mitschuldantrag nach § 61 Abs 2 EheG enthalten ist.Wenn die Beklagte unter Berufung auf die alleinige Schuld des Klägers die Abweisung der Klage fordert, so ergibt sich daraus unzweifelhaft, daß sie dem auf Paragraph 55, EheG gegründeten Scheidungsbegehren des Klägers nicht bloß widersprechen, sondern damit zugleich die Schuldigerklärung des Klägers für den Fall beantragen wollte, daß ihr Widerspruch nicht beachtet und die Ehe geschieden wird. Bei dieser Sachlage hegt das Revisionsgericht keine Bedenken, in dem Antrag der Beklagten auf Klagsabweisung einen Widerspruch nach Paragraph 55, Absatz 2, EheG zu erblicken, in dem zugleich auch ein Mitschuldantrag nach Paragraph 61, Absatz 2, EheG enthalten ist.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 110/56
Entscheidungstext OGH 07.03.1956 7 Ob 110/56
Veröff: JBl 1957,18
- 5 Ob 349/59
Entscheidungstext OGH 16.09.1959 5 Ob 349/59
- 1 Ob 205/59
Entscheidungstext OGH 30.09.1959 1 Ob 205/59
Veröff: JBl 1960,75
- 8 Ob 92/64
Entscheidungstext OGH 21.07.1964 8 Ob 92/64
- 6 Ob 118/64
Entscheidungstext OGH 16.09.1964 6 Ob 118/64
- 8 Ob 273/65
Entscheidungstext OGH 28.09.1965 8 Ob 273/65
- 1 Ob 1594/95
Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 1594/95
Auch; nur: Bei dieser Sachlage hegt das Revisionsgericht keine Bedenken, in dem Antrag der Beklagten auf Klagsabweisung einen Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG zu erblicken. (T1)
- 9 Ob 94/99b
Entscheidungstext OGH 15.04.1999 9 Ob 94/99b
Auch; nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0057761
Dokumentnummer
JJR_19560307_OGH0002_0070OB00110_5600000_002