Rechtssatz RS0057921
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057921
Entscheidungsdatum
16.03.1988
Rechtssatz
Ein klagbarer Anspruch eines geschiedenen Ehegatten gegen denjenigen, zu dessen Vorteil der andere Ehegatte eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse verringerte, ist ausgeschlossen, wenn nicht fristgerecht die Einbeziehung des Wertes des Fehlenden in die Aufteilung beantragt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0057921
Dokumentnummer
JJR_19880316_OGH0002_0010OB00520_8800000_001