Rechtssatz RS0058007
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058007
Entscheidungsdatum
06.07.2011
Rechtssatz
Bei Beurteilung von Flächen als Bauerwartungsland ist bewertungsmäßig das damit verbundene Risiko zu berücksichtigen, daß eine Umwidmung in Bauland noch nicht erfolgt ist und diese mit einem Kostenaufwand verbunden sein wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0058007
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2011
Dokumentnummer
JJR_19820922_OGH0002_0010OB00505_8200000_004