Rechtssatz RS0058014
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058014
Entscheidungsdatum
26.06.1974
Rechtssatz
Das Ansuchen der zuständigen politischen Behörde auf Anmerkung der Enteignung im Grundbuch hat die genaue Bezeichnung der enteigneten Grundstücke, der Einlage, in der die Enteignung anzumerken sei und der zu verständigenden Personen zu enthalten oder wenigstens Behelfe vorzulegen, aus denen diese Umstände entnommen werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0058014
Dokumentnummer
JJR_19740626_OGH0002_0050OB00143_7400000_001