Rechtssatz RS0058486
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtsgebiet
Zivilrecht, Strafrecht
Rechtssatznummer
RS0058486
Entscheidungsdatum
14.08.2008
Rechtssatz
Beim Übersetzen schienengleicher Bahnübergänge hat jedermann erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Vorsicht in Ansehung einer allfälligen Zugsannäherung anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn beschrankte Eisenbahnübergänge bei geöffneten Schranken befahren werden.
Entscheidungstexte
- 9 Os 259/59
Entscheidungstext OGH 19.11.1959 9 Os 259/59
Veröff: RZ 1960,26 = SSt XXX/124
- 2 Ob 49/86
Entscheidungstext OGH 28.04.1987 2 Ob 49/86
- 2 Ob 224/00f
Entscheidungstext OGH 16.05.2001 2 Ob 224/00f
Vgl auch; Beisatz: Der Umstand, dass eine Lichtzeichenanlage einer Eisenbahnkreuzung kein Lichtzeichen gibt, bedeutet nicht freie Fahrt für kreuzende Fahrzeuge. Die Fahrzeuglenker haben sich unter Einhaltung der in den §§ 16 und 17 EisbKrV gegebenen Anordnungen der Kreuzung zu nähern, um der in § 19 Abs 4 EisbKrV normierten Verpflichtung, auch bei Fehlen eines Lichtzeichens an der Lichtzeichenanlage vor einem (dennoch) herannahenden Zug anzuhalten, entsprechen zu können. (T1)
- 2 Ob 183/03f
Entscheidungstext OGH 28.08.2003 2 Ob 183/03f
Auch; Beisatz: Wer sich einem schienengleichen Eisenbahnübergang nähert, ist zu einem überdurchschnittlichen Maß der Aufmerksamkeit und Vorsicht verpflichtet. (T2)
- 2 Ob 159/03a
Entscheidungstext OGH 23.09.2004 2 Ob 159/03a
Vgl auch; Beis wie T1
- 2 Ob 100/04a
Entscheidungstext OGH 18.05.2006 2 Ob 100/04a
- 2 Ob 122/08t
Entscheidungstext OGH 14.08.2008 2 Ob 122/08t
Vgl auch; Beisatz: Schadensteilung 1:1 bei Verstoß des Kfz-Lenkers gegen die Bestimmungen der §§16f Eisenbahn-KreuzungsVO über das Verhalten von Straßenbenützern bei Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung gegenüber Versagen einer zu den baulichen Bahnanlagen gehörigen Ampel als außergewöhnliche Betriebsgefahr. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0058486
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008
Dokumentnummer
JJR_19591119_OGH0002_0090OS00259_5900000_002