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Rechtssatz RS0058517

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0058517

Geschäftszahl

4Ob559/94

Entscheidungsdatum

04.10.1994

Norm

StmkElektrizitätswirtschaftsG §2
UWG §1 C2

Rechtssatz

Besteht das gesetzwidrige Verhalten im Verstoß gegen Paragraph 2, StmkElektrizitätswirtschaftsG, wonach der Betrieb (und zwar mangels gegenteiliger Bestimmung auch der in der Belieferung eines einzelnen Abnehmers bestehende Betrieb) eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens einer eigenen elektrizitätswirtschaftlichen Konzession bedarf und hat der VwGH dies dahin ausgelegt, daß auch für die Versorgung eines einzelnen Abnehmers eine Konzession erforderlich ist, ist ein Verstoß gegen diese Bestimmung subjektiv vorwerfbar und kann sich der Beklagte nicht darauf berufen, seine Auffassung mit gutem Grund zu vertreten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 559/94
    Entscheidungstext OGH 04.10.1994 4 Ob 559/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0058517

Dokumentnummer

JJR_19941004_OGH0002_0040OB00559_9400000_001