Rechtssatz RS0058792
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058792
Entscheidungsdatum
01.07.1987
Rechtssatz
Durch die Zuweisung der abgabenrechtlichen Haftung an den Arbeitgeber wird sein Recht auf Rückforderung der irrtümlich geleisteten Familienbeihilfe nicht ausgeschlossen. Dieser Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ist aber im Gegensatz zum verwaltungsrechtlichen Ersatzanspruch ein auf die §§ 1431 ff ABGB gestützter privatrechtlicher Bereicherungsanspruch.Durch die Zuweisung der abgabenrechtlichen Haftung an den Arbeitgeber wird sein Recht auf Rückforderung der irrtümlich geleisteten Familienbeihilfe nicht ausgeschlossen. Dieser Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer ist aber im Gegensatz zum verwaltungsrechtlichen Ersatzanspruch ein auf die Paragraphen 1431, ff ABGB gestützter privatrechtlicher Bereicherungsanspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0058792
Dokumentnummer
JJR_19870701_OGH0002_014OBA00086_8700000_004