Rechtssatz RS0059385
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059385
Geschäftszahl
14Os133/88; 15Os83/93; Ds8/07
Entscheidungsdatum
18.09.2007
Rechtssatz
"Besonders ausführlich" ist eine über dem Durchschnitt liegende wissenschaftliche Begründung; dies ist der Fall bei einem sich auf zahlreiche (nicht gesondert in Rechnung gestellte - vgl § 49 GebAG) Tests stützenden Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen."Besonders ausführlich" ist eine über dem Durchschnitt liegende wissenschaftliche Begründung; dies ist der Fall bei einem sich auf zahlreiche (nicht gesondert in Rechnung gestellte - vergleiche Paragraph 49, GebAG) Tests stützenden Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen.
Entscheidungstexte
- 14 Os 133/88
Entscheidungstext OGH 28.09.1988 14 Os 133/88
- 15 Os 83/93
Entscheidungstext OGH 17.06.1993 15 Os 83/93
- Ds 8/07
Entscheidungstext OGH 18.09.2007 Ds 8/07
Auch; Beisatz: Der Gesetzgeber hat zum Merkmal der eingehenden Begründung neben einem gewissen quantitativen Element auch einen qualitativen Faktor vorgesehen, wobei besonders dann, wenn widersprüchliche Ergebnisse bei Befundaufnahmen vorliegen, es von großer Bedeutung ist, dass der Sachverständige darauf eingeht und sich mit ihnen ausführlich auseinandersetzt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0059385
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19880928_OGH0002_0140OS00133_8800000_001