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Rechtssatz RS0059520×

Rechtssatz RS0059520

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0059520

Geschäftszahl

3Ob159/54

Entscheidungsdatum

17.03.1954

Rechtssatz

Fehlt eine Bestimmung im GmbH - Vertrag, daß nur ein solcher Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt wird, der mit weniger als der Hälfte des Stammkapitals an der Gesellschaft beteiligt ist und dadurch ein Widerruf der Geschäftsführerbefugnis ermöglicht wird, und wird ein Gesellschafter, der an der Gesellschaft mit der Hälfte des Stammkapitals beteiligt wird, zum Geschäftsführer bestellt, dann ist eine Abberufung durch Gesellschafterbeschluß nicht möglich.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 159/54
    Entscheidungstext OGH 17.03.1954 3 Ob 159/54
    Veröff: SZ 27/71 = EvBl 1954/193 S 285 = ÖBA 1955,61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0059520

Dokumentnummer

JJR_19540317_OGH0002_0030OB00159_5400000_002