Rechtssatz RS0059655
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059655
Entscheidungsdatum
12.01.1951
Rechtssatz
Wer an zwei Anwälte gleichzeitig Vollmacht erteilt hat, von denen auch nur einer im Sprengel des Prozeßgerichtes seinen Sitz hat, muß trotz telegraphischer Erhebung eines Rechtsmittels die schriftliche Ausführung innerhalb der Rechtsmittelfrist einbringen, mag auch das Rechtsmittel von dem zweiten, außerhalb des Prozeßgerichtssprengels wohnhaften Anwalt eingebracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0059655
Dokumentnummer
JJR_19510112_OGH0002_0010OB00742_5000000_001