Rechtssatz RS0059764
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059764
Entscheidungsdatum
17.10.1985
Rechtssatz
Alle Mängel bei der Postaufgabe, die ohne Einfluß auf den ordnungsgemäßen Postenlauf geblieben sind, die also keine Abweichung von dem bei ordnungsgemäßer Postaufgabe zu erwartenden Postwege bewirkt haben, sind bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Eingabe zu vernachlässigen (hier: Adressierung einer Postsendung mit einem Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe anstatt an den als Erstgericht einschreitenden Gerichtshof an den Präsidenten dieses Gerichtshofes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0059764
Dokumentnummer
JJR_19851017_OGH0002_0060OB00644_8500000_002