Rechtssatz RS0059842
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059842
Entscheidungsdatum
10.05.1989
Rechtssatz
Fehlen bei der Tätigkeit eigentliche krankenpflegerische Verrichtungen "rund um die Uhr", kommt es im Sinne eines kombinatorischen Tatbestandes darauf an, daß dieses fehlende Element durch das besonders intensive Vorliegen der übrigen Merkmale der mit der Ausübung höherer Funktionen verbundenen verantwortungsvolleren Tätigkeit gleichwertig ausgewogen wird. (§ 48 ASGG).Fehlen bei der Tätigkeit eigentliche krankenpflegerische Verrichtungen "rund um die Uhr", kommt es im Sinne eines kombinatorischen Tatbestandes darauf an, daß dieses fehlende Element durch das besonders intensive Vorliegen der übrigen Merkmale der mit der Ausübung höherer Funktionen verbundenen verantwortungsvolleren Tätigkeit gleichwertig ausgewogen wird. (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0059842
Dokumentnummer
JJR_19890510_OGH0002_009OBA00051_8900000_001