Rechtssatz RS0059857
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0059857
Entscheidungsdatum
16.05.1956
Rechtssatz
Die Überwälzung der Geschäftsführerentlohnung bloß auf eine Gruppe von Gesellschaftern stellt sich als eine Verletzung des Grundsatzes der gleichmäßigen Behandlung der Gesellschafter dar. Wird gesetzwidrig eine Entlohnung zuerkannt, so schmälert diese den Reingewinn aller Gesellschafter. Wird sie gesetzwidrig oder statutenwidrig einem einzelnen Gesellschafter oder einer Gruppe von Gesellschaftern angelastet, dann verbleibt diesen der Anspruch auf den Reingewinn, der ihrem Anteil entspricht, weil sich der einzelne Gesellschafter eine rechtswidrige Belastung nicht gefallen lassen muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0059857
Dokumentnummer
JJR_19560516_OGH0002_0070OB00535_5500000_001