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Rechtssatz RS0060133×

Rechtssatz RS0060133

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0060133

Geschäftszahl

8Ob621/93

Entscheidungsdatum

14.10.1993

Rechtssatz

Die Bestellung von Geschäftsführern ist ein zweiseitiger Akt, der der Zustimmung des in Aussicht genommenen Geschäftsführers bedarf. Erst mit der Annahme durch den Bestellten wird die Bestellung wirksam. Verweigert der Sachverwalter des Bestellten seine Zustimmung zur Geschäftsführerbestellung, liegt keine wirksame Bestellung vor. Durch eine solche - wenngleich unwirksame - Bestellung zum Geschäftsführer sowie durch die Eintragung dieser Tatsache ins Firmenbuch wird jedoch in die Rechte des Bestellten eingegriffen. Dieser kann daher der unrichtigen durch die Registrierung in die Öffentlichkeit getragenen Behauptung einer Organstellung auch außerhalb des Geltungsbereiches des Paragraph 41, GmbHG mit Klage begegnen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 621/93
    Entscheidungstext OGH 14.10.1993 8 Ob 621/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0060133

Dokumentnummer

JJR_19931014_OGH0002_0080OB00621_9300000_002